Ich bin vom Verband der schweizerischen Krankenversicherer (SantéSuisse) anerkannt.
Dies bedeutet, dass die Kosten durch eine ärztliche Verordnung von der obligatorischen Krankenkasse übernommen werden (abzüglich Franchise und Selbstbehalt).
Ein Teil der Kosten trägt die Wohngemeinde (Restkosten) und wie bei einer Spitex-Leistung bezahlen sie pro Einsatz einen maximalen Selbstbeitrag von 15.35 Fr. (Kantonsabhängig).
Sofern sie dem Sozialamt angeschlossen sind oder Ergänzungsleistungen beziehen, können sie den Selbstbeitrag zurückfordern.
